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Wir sind für Sie da und freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Informationen zur Solarfonds FVG GmbH.
Vertragspartei und Verwender dieser AGB ist die
Solarfonds FVG GmbH
Glockengießer Wall 26
20095 Hamburg
Gesetzlich Vertretungsberechtigter: Tom Jaisle
Kontakt:
Telefon: +49 40 609 4657 00
Telefax: +49 40 609 4657 09
E-Mail: kontakt@solarfonds.com
URL: www.solarfonds.com
Zuständige Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
und
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main
Handelsregistereintragung
Amtsgericht: Hamburg
Handelsregisternummer: HRB 118794
2. Einlagensicherung
Die Solarfonds FVG GmbH ist nicht berechtigt, sich Besitz oder Eigentum an Geld oder Wertpapieren oder anderen Vermögensgegenständen des Kunden zu verschaffen.
Sollte die Solarfonds FVG GmbH bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen entgegen gesetzlicher Vorschriften Gelder oder Wertpapiere entgegennehmen und dann nicht mehr in der Lage sein, die Gelder oder Wertpapiere an den Kunden zurückzugeben, sind die Gelder oder Wertpapiere nach folgenden Maßgaben des Einlagensicherungs- und Anleger-Entschädigungsgesetzes (EAEG) gesichert: Die Solarfonds FVG GmbH gehört der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), Charlottenstraße 33/33 a, 10117 Berlin, einem bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau eingerichteten, nicht rechtsfähigen Sondervermögen des Bundes, an.
Der Entschädigungsanspruch des Kunden richtet sich nach Höhe und Umfang seiner Einlagen oder der ihm gegenüber bestehenden Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bei Eintritt des Entschädigungsfalles unter Berücksichtigung etwaiger Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte der Solarfonds FVG GmbH. Der Entschädigungsanspruch besteht nur, soweit Einlagen oder Gelder auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf EURO laufen. Weitere Ausnahmen sind in § 3 EAEG geregelt. Der Entschädigungsanspruch ist pro Gläubiger (Kunde) der Höhe nach auf 90 vom Hundert (90%) der Einlagen und den Gegenwert von 20.000 EURO sowie 90 vom Hundert (90%) der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20.000 EURO begrenzt. Bei der Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruches sind der Betrag der Einlagen und Gelder und der Marktwert der Finanzinstrumente bei Eintritt des Entschädigungsfalles zugrunde zu legen. Der Entschädigungsanspruch umfasst auch die bis zu seiner Erfüllung entstandenen Zinsansprüche im Rahmen der genannten Obergrenze des Entschädigungsanspruchs. Die Obergrenze bezieht sich auf die Gesamtforderung des Kunden gegen die Solarfonds FVG GmbH, unabhängig von der Zahl der Konten, der Währung und dem Ort, an dem die Konten geführt oder die Finanzinstrumente verwahrt werden. Bei Gemeinschaftskonten ist für die Obergrenze der jeweilige Anteil des einzelnen Kontoinhabers maßgeblich. Fehlen besondere Bestimmungen, so werden die Einlagen, Gelder oder Finanzinstrumente zu gleichen Teilen den Kontoinhabern zugerechnet. Hat der Kunde für Rechnung eines Dritten gehandelt, ist für die Obergrenze auf den Dritten abzustellen. Die Entschädigung kann in Euro geleistet werden. Die Entschädigung nach dem EAEG deckt keine Ansprüche auf Schadenersatz wegen Beratungsverschulden, mangelnder Aufklärung, weisungswidriger Auftragsausführung, Fehl- oder Falschinformation und sonstiger Vertragsverletzungen.
3. Grundregeln für die Beziehung zwischen der Solarfonds FVG GmbH und dem Kunden
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Verhältnis zwischen der Solarfonds FVG GmbH (im Folgenden: „SF“) und ihren Kunden (Anlegern), die als Privatkunde eingestuft worden sind. Im Rahmen dieser Beziehung gelten diese AGB für alle Angebote und Leistungen sowie Informationen und Internetseiten der SF.
Die SF ist ein Finanzdienstleistungsinstitut und nach § 32 KWG berechtigt; die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) und die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen und für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung) durchzuführen. Als Finanzinstrumente in diesem Sinne gelten die in § 1 Abs. 11 KWG aufgezählten. Hierzu gehören insbesondere Aktien, Zertifikate, die Aktien vertreten und Wertpapiere. Wertpapiere sind auch Anteile an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden. Die Aufzählung der Finanzinstrumente in diesem Abschnitt ist nicht abschließend.
Die SF stuft alle Kunden als Privatkunden ein und wird damit alle dem Schutz des Kunden dienenden Vorschriften, insbesondere die des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) beachten. Eine Änderung der Einstufung bedarf einer gesonderten Vereinbarung zwischen der SF und dem Kunden.
Neben den unter Ziffer 3 (2) aufgeführten Dienstleistungen in Bezug auf Finanzinstrumente können auch Verträge über andere Finanzprodukte wie z.B. Beteiligungen über die SF abgeschlossen werden. Wünscht der Kunde den Abschluss eines Vertrages über ein nicht von Ziffer 3 (2) erfassten Produkt, so ist Voraussetzung für das Zustandekommen einer entsprechenden Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und der SF der Abschluss einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung zwischen der SF und dem Kunden.
Vermittlungen von anderen Produkten oder Dienstleistungen oder andere Geschäfte, die nicht Gegenstand der Geschäftstätigkeit der SF sind und von dieser nicht angeboten werden, fallen nicht unter den Tätigkeits- und Verantwortungsbereich der SF.
4. Inhalt der Verträge zwischen SF und dem Kunden
Je nach Art des vermittelten Geschäfts kommt zwischen der SF und dem Kunden ein Vermittlungsvertrag zu Stande. Der Inhalt dieses Vertrages und die sich hierauf erstreckenden wechselseitigen Pflichten werden in den nachfolgenden Abschnitten beschrieben. Vermittlungsverträge im Sinne dieser AGB sind auch Maklerverträge, z.B. für den Zweitmarkt von Beteiligungen.
Im Rahmen des Vermittlungsvertrages werden über die Erbringung von Finanzdienstleistungen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter der Dienstleistung, d.h. einer Bank, einer KAG oder einem anderen Anbieter, ein Vertrag geschlossen. Vertragspartner dieser Verträge sind ausschließlich der Kunde und der jeweilige Anbieter. Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten (Anbieter von Dienstleistungen) gelten ausschließlich die jeweiligen Bedingungen jenen Vertragsverhältnissen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Wenn und soweit die SF von dem Kunden den Auftrag erhält, Dienstleistungen oder Dienstleistungsprodukte zu vermitteln, schließen die SF und der Kunde einen Vermittlungsvertrag. Dieser Vermittlungsvertrag kann sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages ist in jedem Fall der ausgefüllte und unterschriebene Kundeninformationsbogen. Die SF ist bei der Vermittlung von Finanzinstrumenten gemäß Ziffer 3 (2) in die Vertragsverhältnisse zwischen Anbieter (KAG, Bank etc.) nicht selbst eingebunden und in keinem Fall Erfüllungsgehilfin des Anbieters der jeweiligen Finanzdienstleistung bzw. des jeweiligen Produktes.
Durch die Entgegennahme des Kundenauftrages durch die SF kommt ein rechtsverbindlicher Vermittlungsvertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 6GB) zwischen dem Kunden und der SF zustande, mit dem der Kunde die SF beauftragt; die gewünschte Dienstleistung für den Kunden zu besorgen und zu diesem Zwecke den Kundenauftrag an den jeweiligen Produktanbieter weiterzugeben.
Die SF ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen einen Vertragsabschluss mit einem Kunden abzulehnen.
5. Pflichten der SF
Ihre Pflichten gegenüber dem Kunden erfüllt die SF mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Aufgrund des Vermittlungsvertrages ist die SF verpflichtet, den Kundenauftrag gemäß Ziffer 6 dieser AGB an den jeweiligen Anbieter der Dienstleistung(en) weiterzuleiten.
Die SF ist nicht dazu verpflichtet, die vom Kunden gewünschte Dienstleistung erfolgreich über einen Anbieter zu vermitteln oder die Dienstleistung selbst zu erbringen.
Die SF teilt dem Kunden im Rahmen des Vermittlungsgespräches mit, wer der Anbieter der vom Kunden gewünschten Dienstleistung ist. Die SF ist nicht verpflichtet, Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters zu beschaffen.
SF erbringt keine Rechtsberatung im Hinblick auf die von ihr vorgeschlagenen oder vermittelten Finanzdienstleistungsprodukte.
Da die SF die Verträge zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter nur vermittelt und die vom Kunden gewünschte Dienstleistung nicht selbst erbringt, werden dem Kunden die nach § 31 Abs. 8 WpHG i.V.m. § 8 WpDVerOV zu übermittelnden Informationen nicht von der SF sondern von dem die Leistung erbringenden Anbieter geschuldet. Dieser übermittelt dem Kunden die Informationen über die Ausführung den Aufträgen. Der Kunde stellt die SF insofern von jeglichen Ansprüchen aufgrund nicht erfolgter oder fehlerhafter Übermittlung der Informationen frei.
6. Weiterleitung von Kundenaufträgen
Sofern Originaldokumente vorgeschrieben sind (z.B. bei Depoteröffnungen), werden Aufträge bei Vorlegen der vollständigen Unterlagen postalisch im Original weitergeleitet.
Sind die Voraussetzungen für die unverzügliche Ausführung durch die Depotstelle erfüllt, werden Aufträge für intraday notierte Papiere umgehend per Telefax, elektronisch oder telefonisch weitergeleitet.
Aufträge für anders notierte Papiere werden in einer nach Wahl der SF für die Ausführung zum nächstmöglichen Ausführungstermin geeigneten Form weitergeleitet.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die SF vollständig über seine Risikobereitschaft sowie seine Risikoneigung und seine Anlageziele bzw. den Anlagezeitraum zu informieren. Er ist verpflichtet, die Angaben im Kundeninformationsbogen vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher persönlicher Daten ist allein der Kunde verantwortlich. Wenn der Kunde die SF unvollständig oder unrichtig über seine persönlichen und finanziellen Verhältnisse sowie seine bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen unterrichtet, ist ausschließlich er für die Folgen einer darauf basierenden (Falsch-)beratung verantwortlich.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich sich über die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Klauseln und Vertragsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners und die anwendbaren Gesetze zu informieren. Dies insbesondere in Kenntnis der Tatsache, dass die angebotenen Produkte jeweils eigenen Gesetzen, Bedingungen und Vorschriften unterliegen.
Alle für die Geschäftsbeziehungen wesentlichen Tatsachen und deren Änderungen hat der Kunde der SF unverzüglich mitzuteilen. Wesentliche Tatsachen sind insbesondere der Name, die Anschrift, der Personenstand, die Verfügungs- bzw. Verpflichtungsfähigkeit sowie nachteilige bereits eingetretene oder drohende Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Aufträge jeder Art müssen ihren Inhalt zweifelsfrei erkennen lassen. Nicht eindeutige Aufträge können nicht gewollte Folgen haben oder zu Verzögerungen bei der Auftragsausführung führen. Hieraus resultierende Weiterleitungsfehler oder Verzögerungen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Änderungen, Bestätigungen, Rückrufe oder Wiederholungen von Aufträgen müssen als solche deutlich gekennzeichnet werden. Eine Änderung oder ein Rückruf eines Auftrages kann von der SF nur dann berücksichtigt werden, wenn ihr die entsprechende Nachricht so rechtzeitig zugeht, dass ihre Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs möglich ist.
Der Kunde ist verpflichtet, alles ihm Mögliche zu tun, um eine schnelle Bearbeitung seinen Auftrags zu gewährleisten. Hierzu zählt insbesondere die vollständige und rechtzeitige Übermittlung von Anträgen, Beitrittserklärungen sowie der sonstigen Erklärungen, die für den Abschluss oder die Durchführung der vermittelten Finanzdienstleistungen und Produkte erforderlich sind.
Der Kunde stellt die SF von der Haftung für etwaige Schäden, die ihm durch einen Verstoß gegen die in diesen AGB genannten für ihn bestehenden Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten entstehen sollten, frei.
8. Ausführung von Aufträgen/ Best Execution Policy
Die SF nimmt Aufträge des Kunden nur entgegen, sofern das von dem Kunden gewünschte Produkt oder die Dienstleistung von Vertragspartnern von SF angeboten werden.
Bezüglich der Ausführung eines Kundenauftrages gelten jeweils nur die Vertrags- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Produktanbieters.
Die SF verfügt über eine breite Auswahl von Vertragspartnern, so dass für die Abwicklung von Geschäften für den Kunden im Regelfall verschiedene Partner zur Verfügung stehen. Wir sind stets bemüht, für den Kunden die bestmögliche Ausführungsmöglichkeit zu finden, sind dabei jedoch an die von den jeweiligen Vertragspartnern angebotenen Vertriebswege und Ausführungsmöglichkeiten gebunden. Für das konkrete Geschäft haben jeweils die Grundsätze zur Orderausführung des jeweiligen Anbieters Gültigkeit.
9. lnteressenkonflikte / Conflicts of Interests PoIicy
Die SF hat Verfahren zur Identifizierung und Steuerung von Interessenkonflikten implementiert. Einzelheiten zu Interessenkonflikten sind unserer Conflicts of Interests Policy zu entnehmen. Sollte es im Einzelfall vorkommen, dass die organisatorischen Maßnahmen nicht ausreichen, einen Interessenkonflikt vollständig zu vermeiden, so informiert die SF den Kunden über diesen Interessenkonflikt.
Der Kunde kann jederzeit bei der SF Einzelheiten zu den Grundsätzen zur Identifizierung und Steuerung von Interessenskonflikten erfragen.
10. Kosten der Dienstleistungen
Für ihre Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb und der Vermittlung von Finanzdienstleistungen und Produkten erhält die SF von den jeweiligen Fondsgesellschaften oder Produktgebern Vergütungen. Ihr steht z.B. bei Fondsanteilskäufen eine Provision in Höhe des Aufgabeaufschlages zu, ferner erhält sie von den jeweiligen Fondsgesellschaften eine zeitanteilige Verfügung aus der der jeweiligen Fondsgesellschaft zufließenden Verwaltungsvergütung. Wie die Vergütung berechnet wird, bestimmt sich u.a. danach, um was für ein Produkt es sich handelt und ist den Preisverzeichnissen der Anbieter zu entnehmen. Als Vergütung können u.U. auch geldwerte Vorteile in Form von Sachleistungen (Schulungen, Fortbildungsveranstaltungen mit Freizeitanteil etc.) gewährt werden. Die Höhe berechnet sich in der Regel aus dem jeweiligen Wert der Kapitalanlage und beträgt bis zu 1,5% p.a. Durch die Leistung der Vergütungen an die SF heben sich die Kosten für den Kunden nicht.
Die Art der Berechnung der für die jeweilige Dienstleistung gezahlten Vergütung ist im Regelfall den Verkaufsunterlagen und Preisverzeichnissen bzw. den Depoteröffnungsunterlagen des jeweiligen Anbieters zu entnehmen. Wünscht der Kunde eine weitergehende Konkretisierung dieser Angaben, so wird ihm die gewünschte Auskunft auf Nachfrage von SF erteilt werden.
Soweit für die Vermittlung der Dienstleistung vom Kunden an die SF ein besonders zu zahlendes Entgelt zu entrichten ist, wird dies in einer separaten Vereinbarung zwischen dem Kunden und der SF im Einzelfall festgelegt. Sollte es eine solche Vereinbarung nicht geben, wird die Leistung der SF ausschließlich durch den Anbieter der vermittelten Dienstleistungen abgegolten.
Die Höhe der von dem Kunden zu zahlenden Entgelte wie Depotführungsgebühren, Kosten für Kauf und Verkauf von Fondsanteilen sowie die hiermit im Zusammenhang stehenden Leistungen ergeben sich aus den Preisverzeichnissen des jeweiligen Anbieters.
Der Kunde verzichtet auf seine aus den in diesem Abschnitt dargestellten Provisionszahlungen herrührenden jetzigen und zukünftigen etwaigen Herausgabeansprüche sowie darauf, von der SF die Herausgabe der vereinnahmten Provision zu verlangen.
11. Haftung / Gewährleistung
Die SF ist um die Vollständigkeit Richtigkeit und ständige Aktualisierung des der Geschäftsbeziehung zugrunde liegenden Datenmaterials bemüht. Die SF kann allerdings keine Gewähr dafür übernehmen, dass das zugrunde liegende Datenmaterial vollständig ist, insbesondere nicht dafür, dass sämtliche Anbieter von Finanzdienstleistungen in die Auswahl der Produkte bzw. Finanzdienstleistungen einbezogen werden.
Die in den Prospekten der Anbieter enthaltenen Informationen und Angaben zu den jeweiligen Dienstleistungen sowie Anlage- und Beteiligungsmöglichkeiten stammen ausschließlich von dem jeweiligen Anbieter. Die SF hat keine Möglichkeit diese Angaben zu überprüfen und übernimmt weder Garantie noch Haftung für die Fehlerfreiheit dieser Informationen und Angaben. Die SF haftet insbesondere nicht für deren Richtigkeit Vollständigkeit und Aktualität. Vorgenannter Haftungsausschluss gilt nicht für den Fall des schuldhaften Verhaltens von SF.
Die dargestellten Ergebnisse dienen dem Kunden als Entscheidungshilfe hinsichtlich der am Markt angebotenen Produkte und Finanzdienstleistungen i.S.d. Ziffer 3 (2) dieser AGB. Aufgrund individueller Konstellationen oder Gegebenheiten können die von der SF ermittelten Ergebnisse von den tatsächlichen Angeboten einzelner Anbieter von Finanzdienstleistungen abweichen. Die aufgrund der Beratung dargestellten Ergebnisse sind insofern unverbindlich, das tatsächliche Angebot einen Anbieters ist allein maßgeblich. Alle Produktbeschreibungen, Leistungen, Vertragsinhalte, Prämien, Konten und Beratungsergebnisse zu den Anlageprodukten im weitesten Sinne wurden sorgfältig ermittelt, sind jedoch als reine Informationsuntertagen und nicht als Verkaufsunterlagen zu verstehen. Rechtsgültige Formulierungen und Prämien sind dem jeweils gültigen Preisverzeichnis und / oder Tarif — und Bedingungswerk der Finanzdienstleistungsunternehmen zu entnehmen. Diese können auf Wunsch vor Vertragsabschluss angefordert werden. Eine Auswertung bzw. Prüfung auf Richtigkeit der Unterlagen hat der Kunde selbst vorzunehmen.
Die SF übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung im Einzelfall nicht günstiger bei einem Mitbewerber oder anderen Vertragspartner erworben werden kann. Der Kunde wird insofern keinerlei Ansprüche gegen die SF geltend machen.
Die Haftung der SF ist beschränkt auf die übliche Tätigkeit von Anlage- und Abschlussvermittlern nach § 1 Abs. la Satz 2 Nr. 1, Nr. la und Nr. 2 KWG. Die SF haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
Die Haftung der SF ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
Soweit die SF haftet und ein Schaden nicht ausschließlich von der SF verursacht oder verschuldet worden ist, so richtet sich die Verpflichtung zum Schadenersatz nach den Grundsätzen des Mitverschuldens gemäß § 254 BGB.
Die SF haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (insbesondere Ausfall von Internet- oder Telekommunikationsverbindungen, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügung von Hoheitsträgern im In-und Ausland) eintreten.
Ansprüche aufgrund einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Vertragsverhältnis verjähren gemäß § 195 BGB innerhalb der regelmäßigen Verjährungstrist von drei Jahren, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach der Durchführung des konkreten Vermittlungsauftrags im Rahmen des Vermittlungsvertrags. Für den Beginn der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
Die Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse in diesem Abschnitt gelten entsprechend für die Mitarbeiter der SF.
12. Datenschutz
Im gesetzlich zulässigen Rahmen ist die SF berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen. Gesetzliche Regelungen enthalten insoweit insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG). Die SF ist berechtigt, diese Daten an ihre Vertragspartner weiterzuleiten, soweit dies zur Abwicklung von Kundenauflagen erforderlich ist.
SF ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt. Informationen über den Kunden darf SF nur weitergeben, wenn sie hierzu gesetzlich oder aufgrund behördlicher Anordnung verpflichtet ist.
Die Daten werden von der SF grundsätzlich elektronisch gespeichert und zum Zwecke der Erfüllung ihrer vertraglichen Rechte und Pflichten entweder elektronisch oder papierhaft weitergeleitet und verarbeitet. Der Kunde hat das Recht, jederzeit über Art und Umfang seiner gespeicherten, personenbezogenen Daten informiert zu werden und die sofortige Löschung seiner Daten zu verlangen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
13. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit der SF zustehen, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Abtretung von Ansprüchen der SF gegenüber dem Kunden.
14. Internetseite / Homepage
Die SF übernimmt keinerlei Haftung für fremdgebundene Inhalte und Inhalte externer Links auf Ihrer Homepage. Dafür ist allein der Urheber bzw. Betreiber des jeweiligen Links verantwortlich. Die einzelnen Informationen können lediglich auf Plausibilität überprüft werden, eine Kontrolle der sachlichen Richtigkeit findet nicht statt. Sofern der SF bekannt wird, dass die Inhalte eines externen Links gegen geltendes Recht verstoßen, verpflichtet sich die SF, diesen Link unverzüglich von der Webseite zu entfernen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen der SF und dem Kunden gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch. Sämtliche Dokumente und Informationen sind ausschließlich in deutscher Sprache erhältlich. Die Kommunikation mit der SF kann tetefonisch, per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg erfolgen. Für die Übermittlung von Aufträgen gelten grundsätzlich dieselben Kommunikationswege. Ferner gilt für die Übermittlung des jeweiligen Auftrages insofern Ziffer 6 dieser AGB.
Ist der Kunde Kaufmann und die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb seines Handelsgewerbes zuzurechnen, ist der Geschäftssitz der SF Gerichtsstand. Die SF ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem für seinen Geschäftssitz zuständigen Gericht zu verklagen.
Verlegt der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist der Geschäftssitz der SF Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
16. Sonderbedingungen für die Vermittlung ohne Beratungsleistung (execution only)
Erteilt der Kunde einen Auftrag und ist er in geeigneter Form durch die SF ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass es sich bei dem betreffenden Auftrag um ein Vermittlungsgeschäft ohne Beratungsleistung ("Execution only") handelt, so gelten für diesen Auftrag die folgenden Sonderbedingungen:
Die Entscheidung für den Kauf oder Verkauf von Finanzprodukten trifft der Anleger eigenständig und eigenverantwortlich aufgrund eigener Kenntnisse der Marktzusammenhänge.
Die SF erteilt weder Empfehlungen für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren noch eine Anlageberatung, sondern gibt lediglich den Auftrag des Kunden an die ausführende Stelle weiter ("Execution only").
Die von der SF zur Verfügung gestellten Informationen zum Produkt stellen keine Kaufempfehlung dar.
Die Anlageentscheidung wird vom Anleger allein auf Grundlage des ihm vorliegenden vollständigen Verkaufsprospektes, ggf. Rechenschaftsberichten und anderen offiziellen Veröffentlichungen des Emittenten getroffen. Die Auswertung der Prospektangaben in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Risikostruktur werden vom Anleger auf dessen ausdrücklichen Wunsch ohne Mithilfe des Vermittlers vorgenommen.
17. Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen ab Erhalt der Änderungen schriftlich Widerspruch gegen diese erhebt. Der Widerspruch ist zu richten an die Solarfonds FVG GmbH, Glockengießer Wall 26, 20095 Hamburg. Maßgeblich für die Frist ist die Absendung des Widerspruchs.
Bitte beachten Sie auch unseren Haftungsausschluss / Disclaimer.
Stand: August 2011